Es werden Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung
eines Qualitätssicherungssystems ist.
Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.


WESHALB WIRD GEFÖDERT?
- Stärkung des unternehmerischen Know-hows, da oft nur begrenzte finanzielle & personelle Ressourcen vorhanden sind
- vielfältigen Herausforderungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung steigern
- durch demografischen, digitalen und ökologischen Wandel bedingten Veränderungen mit unternehmerischen Mitteln reagieren können
- Psychotherapeuten / -innen
WELCHE UNTERNEHMEN WERDEN GEFÖRDERT?
- Ärzte /- innen
- Zahnärzte / -innen
- Heilpraktiker / -innen
- Psychotherapeuten / -innen
WELCHE BERATUNGSLEISTUNGEN WERDEN GEFÖRDERT?
- Fachkräftesicherung und -bindung,
- Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells,
- gleichzeitig die bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter,
- Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung
- ökologischen Nachhaltigkeit
WELCHE THEMEN WERDEN GEFÖRDERT?
- wirtschaftlich
- finanziell
- personell
- organisatorisch
Diese Förderrichtlinie ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Sie gilt für alle ab diesem Zeitpunkt beantragten Zuwendungen. Die Förderrichtlinie gilt längstens für Anträge, die bis zum
31. Dezember 2026 gestellt werden. Diese Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung oder Gewähr, Irrtümer vorbehalten. Maßgeblich ist die o.g. Richtlinie.


